Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. ILuCon GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AVL) genannt, die Inhalt des jeweiligen Kaufvertrages werden. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn die Fa. ILuCon GmbH ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese AVL gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 2 Angebote, Aufträge: Produktbezogene Angaben der Fa. ILuCon GmbH in Katalogen, Prospekten und Anzeigen stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.Aufträge und Bestellungen des Käufers werden für die Fa. ILuCon GmbH nur durch schriftliche Bestätigung seitens der Fa. ILuCon GmbH verbindlich. Der Vorrang der Individualabrede bleibt hiervon unberührt. Gibt die Fa. ILuCon GmbH gegenüber dem Käufer ein individuelles Angebot ab, kann dieser das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots schriftlich annehmen. Sofern die Annahme nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, ist die Fa. ILuCon GmbH nicht mehr an das Angebot gebunden und es bedarf eines neuen Angebots. Die Fa. ILuCon GmbH behält sich Abweichungen vom Vertrag und seinen Angeboten vor, die sich aus der Berücksichtigung zwingender rechtlicher Vorgaben oder technischer Normen ergeben und sich in einem dem Käufer zumutbaren Rahmen halten. Die Fa. ILuCon GmbH ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern die Teilleistung für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar ist.
§ 3 Preise: Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschlie0ßlich Verladung, ausschließlich Verpackung, Die von der Fa. ILuCon GmbH genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Porto und Verpackung sind separat zu Vergüten. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Treten bei einem Liefertag, welcher vier Wochen nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen, Material-, Lohn-, Transport und Lagerkosten), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Informationen des Bestellers vor. Die Preiserhöhung kann nur innerhalb zwei Wochen nach Eintreten der genannten Preiserhöhungen von uns geltend gemacht werden. Die einzelnen Kostenelemente und deren Steigerung müssen dabei bei Bildung des neuen Preises angemessen gewichtet werden. Sollten sich einzelne Kostenelemente erhöhen, andere dagegen absinken, ist auch dies bei Bildung des neuen Preises zu berücksichtigen. Für Rücksendungen erheben wir eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 20% der jeweiligen Artikel.
§ 4 Zahlung: Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sind alle von der Fa. ILuCon GmbH ausgestellten Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Kommt der Käufer in Verzug, so ist die Fa. ILuCon GmbH zur Geltendmachung des gesetzlichen Zinssatzes berechtigt. Bestehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist die Fa. ILuCon GmbH, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Fa. ILuCon GmbH behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Dem Käufer stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nur zu, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferungen: Die Fa. ILuCon GmbH ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Liefertermine oder –fristen, die abweichend hiervon vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vorrang der Individualabrede bleibt hiervon unberührt. Ist ein entsprechender fester Liefertermin vereinbart worden, hat der Käufer im Falle des Verzuges der Lieferung eine angemessene Nachfrist in der Regel von vier Wochen zu setzen. Richtige und rechtzeitige Belieferung der Fa. ILuCon GmbH bleibt vorbehalten. Die Fa. ILuCon GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie ihrerseits den jeweiligen Liefergegenstand nicht innerhalb einer angemessenen Frist im vertraglich vereinbarten Zustand erhält und dies nicht selbst zu vertreten hat. Die Fa. ILuCon GmbH wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die Rechte des Käufers, insbesondere nach § 8 bis 10, bleiben unberührt.
§ 6 Versand: Der Käufer trägt die Kosten für den Versand ab dem Ort der Niederlassung der Fa. ILuCon GmbH. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder, im Falle der Abholung durch den Käufer, mit deren Bereitstellung. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Sollte der Käufer beim Auspacken der Sendung einen Schaden feststellen, der auf unsachgemäße Behandlung während des Transports zurückzuführen ist, hat er diesen Schaden unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Empfang, der Fa. ILuCon GmbH und der zuständigen Fracht-, Eil- oder Expressgutabfertigung bzw. dem Zustellpostamt schriftlich zu melden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt: Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Fa. ILuCon GmbH, einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen, erfüllt hat. Die Fa. ILuCon GmbH ist berechtigt, im Falle der Vermögenslosigkeit oder der drohenden Vermögenslosigkeit des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzufordern. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Fa. Fa. ILuCon GmbH sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten instand zu halten. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruchs- und Wassergefahren auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Er tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits jetzt an die Fa. ILuCon GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Käufer für die Fa. ILuCon GmbH tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen die Fa. ILuCon GmbH zu erwerben. Das Vorbehaltseigentum der Fa. ILuCon GmbH erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden, oder wird die Vorbehaltsware mit Waren verbunden, die sich im Eigentum Dritter befinden, so erwirbt die Fa. ILuCon GmbH Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung mit einer Hauptsache des Käufers, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Fa. ILuCon GmbH ab. Solange der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber der Fa. ILuCon GmbH ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich des Kaufpreises vereinbart worden ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und sonstigen Belastungen der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollständigen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen. Der Käufer tritt hierdurch alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten im Voraus zur Sicherung aller für die Fa. ILuCon GmbH gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an die Fa. ILuCon GmbH ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung des Verkäufers für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Werden Waren veräußert, an denen die Fa. ILuCon GmbH gemäß vorstehender Bestimmungen einen Miteigentumsanteil hat, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil der Forderungen, der dem Miteigentumsanteil der Fa. ILuCon GmbH entspricht. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware zur entgeltlichen Veredelung von im Eigentum eines Dritten befindlichen Sachen, so tritt er hierdurch im Voraus zum oben genannten Sicherungszweck seinen Vergütungsanspruch gegen den Dritten mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten an die Fa. ILuCon GmbH ab, die diese Abtretung bereits jetzt annimmt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. ILuCon GmbH fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Veredelung selbst einzuziehen. Zu Verpfändungen und jedweden Abtretungen ist er nicht befugt. Erscheint der Fa. ILuCon GmbH die Verwirklichung ihrer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern schriftlich mitzuteilen und der Fa. ILuCon GmbH alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Fa. ILuCon GmbH um mehr als 10%, wird die Fa. ILuCon GmbH auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Mängelrügen, Gewährleistung: Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 478, 479 BGB) erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, so bleiben die Rückgriffs Ansprüche des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, eventuelle Mängelrügen unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch sieben Tage nach Eintreffen der Ware, zu erheben. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für diese Mängel ausgeschlossen. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf Nachbesserung oder Nachlieferung beschränkt. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung steht in jedem Fall der Fa. ILuCon GmbH zu. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Die Nachbesserung gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schadensersatzansprüche nach § 10 bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Verjährung: Mängelansprüche verjähren im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie z.B. die Haftung bei Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.